Fragen

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Häufige Fragen

 Wir haben eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter
 Tel. 09151 822 822 oder info@apfl-rb.de
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Wie erhalte ich Leistungen von der Pflegeversicherung?
Bei der zuständigen Pflegekasse beantragen Sie die Einstufung in die Pflegeversicherung. Die Pflegekasse veranlasst, dass ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Ihren Pflegebedarf einschätzt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Pflegebegutachtung durch den MDK. Der Pflegebedarf kann vorab an Hand des Fragenkatalogs eingeschätzt werden.

Was tun, wenn der Medizinische Dienst erst in 4 Wochen kommt?
Ausschlaggebend für die Gewährung von Leistungen ist der Tag der Antragstellung, die Leistungen werden rückwirkend genehmigt.

Woher weiß ich, welche Leistungen ich in Anspruch nehmen kann?
Wir beraten Sie darüber, welche Leistungen zu Ihrem Pflegebedarf passen und erstellen einen Kostenvoranschlag. Sie entscheiden, dann welche Pflegeleistungen Sie haben möchten. Nach Abschluss eines Pflegevertrags erstellen unsere Pflegefachkräfte eine individuelle Pflegeplanung und überprüfen regelmäßig, ob die Pflegeziele erreicht werden

Muss ich meinen Wohnungsschlüssel abgeben?
Pflegemitarbeiter kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen. Wenn Sie selbst öffnen können, ist das sehr gut. Wenn Sie möchten, können Sie uns auch einen Wohnungsschlüssel überlassen. Die Mitarbeiter klingeln bevor sie aufschließen. Wir halten die Schlüssel unserer Kunden sicher unter Verschluss. Ein Fremder weiß nicht, welcher Schlüssel zu welcher Wohnung passt.

Muss ich immer zuhause sein?
Wir vereinbaren mit Ihnen feste Einsatzzeiten. Sollte sich einmal durch unvorhersehbare Umstände der Besuch verzögern, melden sich unsere Pflegekräfte bei Ihnen, damit Sie planen können.

 Ich bin privat versichert, gelten in diesem Fall auch die Festbeträge?
Private Pflegeversicherungen erstatten die gleichen Festbeträge wie gesetzliche Pflegekassen. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
 

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