Sie entscheiden, welche Leistungen wir für Sie erbringen sollen. Wir beraten Sie und helfen Ihnen die bei der optimalen Zusammenstellung für Ihre individuelle Situation
Ärztlich verordnete Leistungen der Behandlungspflege können wir direkt nach der aktuellen Gebührenordnung mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zu den Festbeträgen der jeweiligen Pflegestufe mit den Pflegekassen abgerechnet. Darüber hinausgehende Leistungen stellen wir Ihnen in Rechnung. Grundlage ist immer die gültige Gebührenvereinbarung mit den Pflegekassen.
unter Downloads finden Sie eine Übersicht über die Leistungen entsprechend der jeweiligen Pflegestufe.
Serviceleistungen sind zusätzliche Leistungen, die wir nach Ihren Wünschen mit Ihnen absprechen und wie vereinbart abrechnen.
|